Stichwahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters im Markt Thiersheim
Am Sonntag, den 22.03.2026, findet im Markt Thiersheim die Stichwahl zur Wahl der Ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters statt. Zum Ablauf stellen wir Ihnen nachfolgend einige Informationen zur Verfügung.
1. Keine erneute Wahlbenachrichtigung
Für die Stichwahl werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt.
2. Briefwahl
Wahlberechtigte, die bereits bei der Beantragung der Briefwahl für die Hauptwahl angegeben haben, dass sie auch für eine mögliche Stichwahl Briefwahlunterlagen erhalten möchten, bekommen diese automatisch zugesandt.
Wahlberechtigte, die dies nicht angegeben haben, können nachträglich Briefwahl beantragen. Dies ist nur persönlich im Rathaus Thiersheim unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses möglich. Die Beantragung ist auch mit einer Vollmacht möglich. Der Bevollmächtigte hat sich bei der Abholung durch ein entsprechendes Ausweisdokument auszuweisen.
Die Briefwahlunterlagen können ab sofort im Einwohnermeldeamt zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
3. Urnenwahl im Wahllokal
Wahlberechtigte, die keine Briefwahl nutzen möchten, können am Wahltag in ihrem zugeteilten Wahllokal wählen.
Hierzu ist ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen.
Thiersheim, den 10.03.2026
Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim
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